Energiedaten-Monitoring in einem produzierenden Unternehmen

Energieberater für Stromsteuererstattung: Entlastung holen, die dir zusteht

Viele Unternehmen zahlen Stromsteuer, die sie sich zurückholen könnten. Wir vermitteln Energieberater, die Anspruch, Nachweispflichten und das nötige Energiemanagement sauber aufsetzen.

  • Anspruchsprüfung für produzierendes Gewerbe
  • Nachweise & Managementsystem im Griff
  • Antragsfristen zuverlässig eingehalten
  • Kostenloses Beratungsgespräch, sofort buchbar
BVFEBundesverband zur
Förderung der
Energieeffizienz e. V.
4,9/5von über 500 Kunden

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jährlich
Antragsfrist beachten
§ 9b / § 10
typische Entlastungstatbestände
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Energieberater für Stromsteuererstattung

Diese Fehler kosten Unternehmen am meisten Geld

  • Anspruch besteht, wird aber nie geltend gemacht.
  • Antrag abgelehnt, weil Nachweise oder Systemnachweis fehlen.
  • Frist verpasst – die Entlastung des Vorjahres ist weg.

Was du mit dem richtigen Energieberater gewinnst

Anspruch schnell geklärt

Zuordnung zum produzierenden Gewerbe und Prüfung der Entlastungstatbestände.

Nachweise sauber

Verbrauchserfassung, Abgrenzung und Dokumentation prüffest aufgebaut.

Systemnachweis

Wo ein Energie- oder Umweltmanagementsystem gefordert ist, begleiten wir den Aufbau.

Fristen im Blick

Antragsrhythmus und Zuständigkeit beim Hauptzollamt klar geregelt.

Kombination mit Audit

Vorhandene Auditdaten werden mitgenutzt – kein doppelter Aufwand.

Mehrjährige Betrachtung

Wir prüfen, ob rückwirkende Entlastungen noch möglich sind.

So läuft es ab

  1. 1

    Termin buchen

    Slot wählen – ohne Formular, ohne Wartezeit.

  2. 2

    Anspruch prüfen

    Branche, Verbrauch, Prozesse und bisherige Anträge.

  3. 3

    Nachweise aufbauen

    Messkonzept, Abgrenzung, Systemnachweis, Dokumentation.

  4. 4

    Antrag stellen

    Fristgerechte Einreichung und Begleitung bei Rückfragen.

Jetzt Termin sichern

Wer kann Stromsteuer zurückbekommen?

Entlastungen richten sich vor allem an Unternehmen des produzierenden Gewerbes. Je nach Tatbestand sind unterschiedliche Voraussetzungen zu erfüllen – von Mindestverbräuchen über Selbstbehalte bis hin zum Nachweis eines Energie- oder Umweltmanagementsystems.

Weil die Zuordnung zur richtigen Wirtschaftszweig-Klassifikation und die saubere Abgrenzung des Verbrauchs entscheidend sind, scheitern Anträge selten am Anspruch, sondern an der Dokumentation.

Zuordnung

Klassifikation des Unternehmens und der Betriebsteile.

Messkonzept

Abgrenzung von entlastungsfähigem und nicht entlastungsfähigem Verbrauch.

Systemnachweis

ISO 50001 oder alternatives System, je nach Unternehmensgröße.

Frist

Anträge sind fristgebunden – verpasste Jahre sind meist verloren.

Energiemanagement als Türöffner

Ein schlankes Energiemanagementsystem erfüllt gleich mehrere Zwecke: Es liefert die Nachweise für Steuerentlastungen, ersetzt die wiederkehrende Auditpflicht und macht Einsparungen überhaupt erst messbar.

Unsere Berater setzen es so auf, dass es zum Betrieb passt – und nicht zu einem Zweitjob für deine Technikleitung wird.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt?+

In erster Linie Unternehmen des produzierenden Gewerbes. Die genaue Berechtigung hängt vom Entlastungstatbestand und der Zuordnung des Unternehmens ab.

Brauche ich dafür ISO 50001?+

Für bestimmte Entlastungen ist ein Energie- oder Umweltmanagementsystem erforderlich; kleinere Unternehmen können teils alternative Systeme nutzen.

Bis wann muss der Antrag gestellt werden?+

Die Anträge sind jahresbezogen und fristgebunden beim zuständigen Hauptzollamt einzureichen. Wir prüfen deinen konkreten Zeitplan im Erstgespräch.

Kann ich rückwirkend Entlastung beantragen?+

Teilweise ja, solange die jeweilige Frist noch nicht abgelaufen ist. Das prüfen wir zuerst.

Lässt sich das mit dem Energieaudit verbinden?+

Ja. Auditdaten und Messkonzept lassen sich weitgehend gemeinsam nutzen.

Ist das eine Steuerberatung?+

Nein. Der Energieberater liefert die technische und energiewirtschaftliche Grundlage; steuerrechtliche Beratung erfolgt gegebenenfalls durch deinen Steuerberater.

Alle Angaben sind Orientierungswerte und keine Rechts- oder Steuerberatung. Förderkonditionen und Pflichten können sich ändern.

Prüfen, ob dir Geld zusteht

15 Minuten Erstgespräch reichen für eine erste Einschätzung deines Entlastungspotenzials.

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