Auditor erfasst Energiedaten in einem Industriebetrieb

Energieberater für Energieaudit: Pflicht erfüllen, Einsparungen mitnehmen

Auditpflicht nach EDL-G und EnEfG? Wir vermitteln erfahrene Auditoren, die das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 prüffest durchführen – und daraus eine belastbare Maßnahmenliste machen.

  • Audit nach DIN EN 16247-1, alle 4 Jahre
  • BAFA-konforme Dokumentation & Nachweis
  • Konkrete Einsparmaßnahmen statt Pflichtpapier
  • Termin in wenigen Klicks
BVFEBundesverband zur
Förderung der
Energieeffizienz e. V.
4,9/5von über 500 Kunden

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alle 4 Jahre
Wiederholungspflicht
> 250
Mitarbeitende = Nicht-KMU
bis 100.000 €
mögliches Bußgeld bei Verstoß

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Energieberater für Energieaudit

Diese Fehler kosten Unternehmen am meisten Geld

  • Auditfrist läuft ab – und niemand im Haus ist zuständig.
  • Das letzte Audit war ein Papiertiger ohne Umsetzungswert.
  • Unklar, ob Audit oder Energiemanagementsystem der richtige Weg ist.

Was du mit dem richtigen Energieberater gewinnst

Fristen im Griff

Wir prüfen deinen Status und planen das Audit so, dass Nachweispflichten sicher eingehalten werden.

Qualifizierte Auditoren

Fachleute mit Industrie-, Gewerbe- und Immobilienerfahrung – passend zu deiner Branche.

Datenerhebung ohne Chaos

Klare Datenliste vorab, strukturierte Begehung, minimaler Aufwand für dein Team.

Wirtschaftlichkeit im Fokus

Jede Maßnahme mit Einsparung, Investition und Amortisation bewertet.

Anschlussfähig

Ergebnisse lassen sich direkt für Förderanträge und ISO 50001 weiterverwenden.

Mehrere Standorte

Multi-Site-Audits inklusive Stichprobenlogik und einheitlicher Berichtsstruktur.

So läuft es ab

  1. 1

    Termin buchen

    Kalender öffnen, Slot wählen, fertig.

  2. 2

    Pflichtcheck

    Wir klären, ob und wann du auditpflichtig bist – und in welchem Umfang.

  3. 3

    Datenaufnahme & Begehung

    Verbrauchsdaten, Anlagen, Prozesse, Gebäude – vor Ort oder hybrid.

  4. 4

    Bericht & Nachweis

    Auditbericht nach DIN EN 16247-1, Maßnahmenplan, Nachweisführung.

Jetzt Termin sichern

Wer ist zum Energieaudit verpflichtet?

Auditpflichtig sind Unternehmen, die kein KMU sind – also mehr als 250 Beschäftigte haben oder die Schwellen bei Umsatz und Bilanzsumme überschreiten. Zusätzlich knüpft das Energieeffizienzgesetz Pflichten an den Gesamtenergieverbrauch: Ab bestimmten Verbrauchsschwellen sind Audits, Umsetzungspläne oder ein Energie- bzw. Umweltmanagementsystem gefordert.

Verbundene Unternehmen werden dabei zusammen betrachtet. Genau daran scheitern viele Selbsteinschätzungen – wir prüfen die Konstellation im Erstgespräch.

Nicht-KMU

Auditpflicht nach EDL-G, Wiederholung alle vier Jahre.

Hoher Verbrauch

Zusätzliche Pflichten nach EnEfG, bis hin zum Managementsystem.

Befreiung

Mit zertifiziertem ISO-50001-System entfällt das separate Audit.

Nachweis

Stichprobenkontrollen durch die zuständige Behörde sind üblich.

Audit oder ISO 50001 – was rechnet sich?

Ein Audit ist der schnellere, günstigere Einstieg. Ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 verursacht mehr laufenden Aufwand, ist aber oft Voraussetzung für Steuerentlastungen und ersetzt die wiederkehrende Auditpflicht.

Welcher Weg günstiger ist, hängt von Verbrauch, Entlastungspotenzial und Organisationsgrad ab. Im Erstgespräch rechnen wir das grob durch – ohne Verkaufsinteresse an einem bestimmten Weg.

Häufige Fragen

Was kostet ein Energieaudit?+

Der Preis richtet sich nach Standortanzahl, Verbrauch und Komplexität der Anlagen. Nach dem Erstgespräch erhältst du ein konkretes Festpreisangebot.

Wie lange dauert ein Energieaudit?+

Von der Datenanforderung bis zum Bericht typischerweise vier bis acht Wochen, bei einfachen Standorten schneller.

Was passiert bei Nichteinhaltung der Auditpflicht?+

Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Zusätzlich entfallen häufig Entlastungen, die ein Audit voraussetzen.

Welche Daten muss ich bereitstellen?+

Energierechnungen der letzten Jahre, Anlagenliste, Lastgänge falls vorhanden, Gebäudeflächen und Betriebszeiten. Du erhältst vorab eine strukturierte Checkliste.

Ersetzt das Audit die Energieberatung?+

Nein, es ergänzt sie. Das Audit erfüllt die Pflicht, die Beratung vertieft einzelne Maßnahmen bis zur Umsetzungsreife.

Ist das Audit förderfähig?+

Das gesetzlich verpflichtende Audit selbst ist in der Regel nicht förderfähig, vertiefende Beratungsleistungen dagegen häufig schon.

Alle Angaben sind Orientierungswerte und keine Rechts- oder Steuerberatung. Förderkonditionen und Pflichten können sich ändern.

Auditpflicht sauber und fristgerecht abhaken

15 Minuten Erstgespräch genügen, um Pflichtstatus, Umfang und Zeitplan zu klären.

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